Der Gesundheits-Check / Krebsfrüherkennung
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie alle 3 Kallenderjahre Anspruch auf die sogenannte GU-35 (Gesundheitsuntersuchung, "Check-Up") sowie alle 2 Jahre auf die Hautkrebsfrüherkennung beim Hausarzt.
im Rahmen der Hausarztmodelle können wir die Gesundheitsuntersuchung und das Hautkrebs-Screening alle 2 Jahre durchfürhen!
Die Basisinhalte der Gesundheitsuntersuchung sind die Bestimmung von Blutzucker, Cholesterin und Urin-Stix sowie eine ausführliche körperliche Untersuchung (ggf. inklusive der Hautkrebsfrüherkennung). Zusätzliche Untersuchungen können bei medizinischer Notwendigkeit ergänzt werden.
Die Krebsfrüherkennung besteht aus der Testung auf verstecktes Blut im Stuhl (FOBT) ab dem Alter von 50 Jahren, bzw. der Darmspiegelung ab dem Alter von 55 Jahren. Die Krebsfrüherkennung der Prostata wird dem Mann ab einem Alter von 45 Jahren angeboten.
Da Maßnahmen der Krebsfrüherkennung nicht unproblematisch sind und neben einem möglichen Nutzen auch einen möglichen Schaden verursachen können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Inanspruchnahme einer solchen Maßnahme von uns beraten zu lassen.
Die Krebsfrüherkennungsmaßnahmen bei der Frau wird in der Regel bei Ihrem/r Gynäkologen/in durchgeführt.
© 2023 Praxis Dr. med. H. Blankenfeld & C. Völkl . Winzererstr. 142 . 80797 München
© Fotografie: T.Hase . www.hase-fotografie.de / Dr. H.Blankenfeld